Es gehört zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dazu, dass "Störungen" auftreten und Krisen entstehen. Sie stellen eine Belastung sowohl für die Kinder, als auch ihre Familien und ihr weiteres Umfeld dar. Auch die kompetentesten Eltern bleiben davon nicht verschont und müssen diese Krisen im Erziehungsalltag bewältigen. Nicht immer sind diese Schwierigkeiten Ausdruck psychischer Erkrankungen, sondern ein Ausdruck des "normalen" Auf und Abs kindlicher Entwicklung. Anhaltende Schwierigkeiten können jedoch Eltern stark verunsichern oder überfordern. Möglicherweise haben auch Lehrer*innen, Ärzt*innen, Erzieher*innen oder andere Personen aus dem Umkreis des Kindes auf Schwierigkeiten hingewiesen, denen man nachgehen sollte. Insbesondere wenn Betroffene unter der Situation leiden und sich in ihrem Alltag beeinträchtigt fühlen, ist es notwendig und sinnvoll, sich professionelle Beratung und Unterstützung zu holen. Wir bieten Diagnostik, Beratung und Therapie für Kinder, Jugendliche und Eltern in diesen Lebensphasen an.
Manchmal hat man als Kind Sorgen und Probleme, die man nicht (nur) mit Lehrern oder den Eltern besprechen möchte. Wenn Du möchtest, kannst Du schriftlich, per E-Mail oder telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen. Auch Kinder können eigenständig den Wunsch nach Hilfe äußern. Dennoch sind wir gesetztlich dazu verpflichtet, Deine Eltern von dem Kontakt zu unterrichten. Wir versuchen dann gemeinsam mit Dir und Deinen Eltern eine Lösung zu finden.
Du kannst Dich auch anonym an das Kinder- und Jugendtelefon (Tel. 0800/1110333; www.nummergegenkummer.de) oder das zuständige Jugendamt der Region wenden.
Jugendliche ab 16 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen eigenständig und ohne Wissen der Sorgeberechtigten eine Psychotherapie beantragen. Wenn Du nicht
möchtest, dass Deine Eltern davon erfahren, sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dennoch kann es sinnvoll sein, die Familie in die Behandlung mit einzubeziehen. Wenn Du Dich bei uns über
eine Behandlung beraten lassen möchtest, melde dich. Wir können
dann in einem persönlichen Gespräch klären, welches weitere Vorgehen und welche Form der Hilfe für Dich sinnvoll sind.
Die Beantragung der Therapie muss vor dem 21. Geburtstag erfolgt sein. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten oder andere Bezugspersonen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des jungen Erwachsenen einbezogen.
Alle Psychotherapeut*innen sind zur Verschwiegenheit über Behandlungsverhältnisse und über das, was ihnen durch und über Patienten und Dritte anvertraut und bekannt geworden ist, verpflichtet. Nur bei ausdrücklicher Schweigepflichtsentbindung oder besonderen Gegebenheiten (z. B. bei Kindeswohlgefährdung, drohender Selbst- oder Fremdgefährdung) darf/muss mit anderen Einrichtungen (beispielsweise dem Jugendamt, Schulen oder Ärzte) und auch ggf. nicht-sorgeberechtigten Elternteilen Kontakt aufgenommen werden.
Ausführliche Informationen zum Thema Schweigepflicht, Datenschutz und Diskretion erhalten Sie hier: http://www.schweigepflicht-online.de/Seite_Ethik.htm